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Der Obudsmann

Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva hilft

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Unentgeltlich und unbürokratisch
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Unter Wahrung der Vertraulichkeit
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In deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache

Wo kann der Ombudsmann helfen?

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Er prüft konkrete Anfragen und Beschwerden, die eine Partnergesellschaft unserer Stiftung, die Suva oder eine BVG-Sammelstiftung bei einem schweizerischen Lebensversicherer betreffen.
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Er klärt Fragen des Vorgehens, des Sachverhalts und des Rechts im Bereich der Privatversicherung, des UVG, der Militärversicherung (MV) und des BVG (Sammelstiftungen bei einem schweizerischen Lebensversicherer).
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Er holt die zur Bildung einer eigenen neutralen und unabhängigen Meinung notwendigen Informationen beim Versicherer ein.
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Er vermittelt bei Problemen und Konflikten (Mediation).
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Er arbeitet Vorschläge und Empfehlungen für die aussergerichtliche Streitbeilegung aus.

Wo kann Ihnen der Ombudsmann nicht helfen?

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Allgemeine Versicherungsberatung.
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Wenn eine ausländische oder keine Partnergesellschaft der Stiftung betroffen ist (vgl. angeschlossene Gesellschaften).
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Krankenversicherungsprobleme (obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie Zusatzversicherung).*
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AHV, IV, EO.
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Wenn ein Rechtsbeistand oder eine Fachperson für Sie tätig ist.
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Wenn ein Gerichtsverfahren gängig ist oder im UVG oder in der MV eine Verfügung ergangen ist.
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Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten.
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Geschäftspolitische Belange eines Versicherers.
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