Der Obudsmann
Die Ombudsstelle der Privatversicherung und der Suva hilft
Unentgeltlich und unbürokratisch
Unter Wahrung der Vertraulichkeit
In deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache
Wo kann der Ombudsmann helfen?
Er prüft konkrete Anfragen und Beschwerden, die eine Partnergesellschaft unserer Stiftung, die Suva oder eine BVG-Sammelstiftung bei einem schweizerischen Lebensversicherer betreffen.
Er klärt Fragen des Vorgehens, des Sachverhalts und des Rechts im Bereich der Privatversicherung, des UVG, der Militärversicherung (MV) und des BVG (Sammelstiftungen bei einem schweizerischen Lebensversicherer).
Er holt die zur Bildung einer eigenen neutralen und unabhängigen Meinung notwendigen Informationen beim Versicherer ein.
Er vermittelt bei Problemen und Konflikten (Mediation).
Er arbeitet Vorschläge und Empfehlungen für die aussergerichtliche Streitbeilegung aus.
Wo kann Ihnen der Ombudsmann nicht helfen?
Allgemeine Versicherungsberatung.
Wenn eine ausländische oder keine Partnergesellschaft der Stiftung betroffen ist (vgl. angeschlossene Gesellschaften).
Krankenversicherungsprobleme (obligatorische Krankenpflegeversicherung sowie Zusatzversicherung).*
AHV, IV, EO.
Wenn ein Rechtsbeistand oder eine Fachperson für Sie tätig ist.
Wenn ein Gerichtsverfahren gängig ist oder im UVG oder in der MV eine Verfügung ergangen ist.
Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten.
Geschäftspolitische Belange eines Versicherers.