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Krankenkasse: Grundversicherung

Die Prämien bei der Grundversicherung sind je nach Kanton und Krankenkasse sehr unterschiedlich. Wählen Sie die günstigste Krankenkasse bei der Grundversicherung, denn die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben.

Die Grundversicherung ist seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) für alle Personen in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich definiert und bei allen Krankenkassen gleich. Sehr unterschiedlich sind hingegen die Krankenkassenprämien. Jede Krankenkasse ist zudem verpflichtet, Sie in die Grundversicherung aufzunehmen.

Leistungen der Grundversicherung

Die Grundversicherung deckt Krankheit, Unfall und Mutterschaft ab. Eingeschlossen ist ein Katalog von Leistungen. Dazu gehören Spitalbehandlungen im eigenen Wohnkanton in der allgemeinen Abteilung sowie Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen. Ebenso deckt die Grundversicherung verschiedene Therapiemassnahmen auf ärztliche Anweisung (Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie etc.). Rettungsaktionen, Transporte, Badekuren, Medikamente und Arzneimittel sowie Alternativmedizin werden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen.

 

Günstigere Prämien durch höhere Franchisen

Da die Grundversicherung gesetzlich geregelt ist, lohnt es sich, Prämien zu vergleichen. Wählen Sie die günstigste Krankenkasse, um bares Geld zu sparen. Tiefere Prämien erhalten Sie mit der Wahl einer höheren Franchise (300, 500, 1‘000, 1‘500, 2‘000 oder 2‘500 Franken). Diesen Betrag müssen Sie dann selber berappen, bis die Krankenkasse Kosten übernimmt. Sobald die Franchise überschritten wird, wird zudem ein Selbstbehalt von zehn Prozent auf den übrigen Kosten fällig, bis maximal 350 Franken (Kinder) bzw. 700 Franken (Erwachsene) im Jahr. Leistungen in der Mutterschaft sind von Franchise und Selbstbehalt ausgenommen.

 

Alternative Modelle zur Grundversicherung

Viele Krankenkassen bieten bei der obligatorischen Grundversicherung alternative Modelle an, die Prämieneinsparungen bis zu 25 Prozent ermöglichen. Beim HMO-Modell müssen Sie immer einen bestimmten Arzt in einem HMO-Zentrum aufsuchen, wenn Sie krank sind. Das Hausarzt-Modell funktioniert ähnlich. Bei diesem Modell verzichten Sie auf die freie Arztwahl und sind verpflichtet, bei Krankheit zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. Beim Telmed-Modell melden Sie sich telefonisch bei einer Beratungsstelle mit medizinischem Fachpersonal. Je nach gesundheitlichen Problemen werden Sie dann zu einem Arztbesuch aufgefordert.

 

Prämienverbilligung

Für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen sieht das Gesetz Prämienverbilligungen vor. Wer Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Ob Sie davon profitieren können, erfahren Sie bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnorts, wo Sie auch die nötigen Formulare beziehen können.

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