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Die Kantonale Gebäudeversicherung zum Schutz Ihres Eigenheims

Mit der Gebäudeversicherung ist Ihr Haus bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel versichert. In 19 Schweizer Kantonen gibt es kantonale Gebäudeversicherungen. In den anderen Kantonen übernehmen private Versicherer die Gebäudeversicherung.

Die Kantonale Gebäudeversicherung zum Schutz Ihres Eigenheims

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden an Gebäudebestandteilen und Gebäuden auf, dies im Gegensatz zur Hausratversicherung, die Schäden an Gegenständen im Haus deckt.

Schäden an Gebäuden können durch Wasser, Glasbruch oder Feuer entstehen, wobei zu den Feuerschäden auch Schäden durch Hitze, Blitzschlag, Explosionen oder Rauch zählen. Von der Gebäudeversicherung übernommen werden auch Schäden durch Elementarereignisse, beispielsweise durch Hagel, Erdrutsch, Schneedruck oder Überschwemmung. Neben diesen Basisleistungen der Gebäudeversicherung können weitere Leistungen zusätzlich eingeschlossen werden, beispielsweise Mietzinsausfälle. Versichert werden können auch offene Schwimmbecken, gedeckte Brücken oder Aussichtstürme.

Gebäudeversicherung meist obligatorisch

Die Versicherung von Gebäuden ist kantonal unterschiedlich geregelt. In 19 Kantonen gibt es öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherungen (siehe Links unten). Wer in diesen Kantonen ein Gebäude besitzt, muss dieses obligatorisch bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichern.

Keine kantonalen Gebäudeversicherungen gibt es in den Gustavo-Kantonen (GE, UR, SZ, TI, AI, VS, OW). Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Gebäudeversicherung besteht in den Kantonen Schwyz, Uri, Appenzell Innerrhoden und Obwalden. In Genf, Tessin und Wallis ist die Gebäudeversicherung freiwillig. Die meisten Gebäude sind aber auch dort versichert. Weil in den Gustavo-Kantonen private Versicherer Gebäudeversicherungen anbieten, sind der Versicherungsschutz und die Prämien entsprechend unterschiedlich.

Gebäudeversicherung zum Neu- oder Zeitwert

Die Gebäude sind in einer Gebäudeversicherung meist zum Neuwert versichert. Die kantonalen oder privaten Gebäudeversicherungen erheben diesen Wert durch eine Schätzung des Gebäudes, welche alle 12 bis 15 wiederholt wird. Als Neuwert gelten jene Kosten, die anfallen, wenn das Gebäude bei einem Schadenfall in derselben Art, mit demselben Standard und in derselben Grösse wieder aufgebaut werden müsste. Ältere Gebäude können auch zum Zeitwert versichert werden, d. h. jenem Wert, welchen das Gebäude zur Zeit der Schätzung hat. Wichtig zu wissen ist, dass nicht jeder Schuppen versichert werden muss. Üblicherweise wird der Abschluss einer Gebäudeversicherung verlangt, wenn ein Wert von rund 5000 Franken überschritten wird.

Gebäude- und Bauzeitversicherung

Wenn ein Neubau, ein Umbau, ein Anbau oder eine Renovation ansteht, muss vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abgeschlossen werden, denn Schäden auf einer Baustelle sind schnell geschehen und häufig nicht zu verhindern. Nachdem der Bau abgeschlossen ist, heisst die Bauzeitversicherung dann Gebäudeversicherung.

 

Offertanfrage Kantonale Gebäudeversicherung

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