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Kautions- und Garantieversicherung (inkl. Baugarantie)

Damit vertragliche und gesetzliche Verpflichtungen eingehalten werden, verlangen Geschäftspartner, Auftraggeber und staatliche Stellen Bürgschaften oder Garantien. Häufig geht es dabei um finanzielle Vorleistungen, die der Auftraggeber eingehen muss. Eine Garantie- und Kautionsversicherung entschädigt den Auftraggeber, den Staat oder andere Gläubiger, wenn der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, beispielsweise bei einer Insolvenz.

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Vorteile von Garantie- und Kautionsversicherungen

Von Garantie- und Kautionsversicherungen profitieren alle Firmen, die eine Sicherheit stellen müssen, sei dies im Rahmen eines Auftragsverhältnisses (z. B. Werkvertrag) oder aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (z. B. bei einem Personalverleih). Unternehmen verbessern mit einer Garantie- oder Kautionsversicherung ihre Liquidität und entlasten ihre Kreditlinie bei Banken. Um eine solche Versicherung abzuschliessen, ist eine gute Bonität des Versicherungsnehmers wichtig.

Individuelle Lösungen für Versicherungsnehmer

Geschäftspartner müssen sich aufeinander verlassen können. Garantie- und Kautionsversicherungen gewährleisten reibungslose Geschäftsabschlüsse, sind eine solide Basis für die Geschäftsabwicklung und fördern das Vertrauen unter Geschäftspartnern. Sie sind zudem wirkungsvolle Alternativen zur Finanzierung. Sie schaffen finanziellen Spielraum, weil die Kreditlinie nicht durch Bankbürgschaften belastet wird.

Garantie- und Kautionsversicherungen können flexibel dem individuellen Bedarf eines Unternehmens angepasst werden, sei dies in Form einer Baugarantienversicherung, einer Ausführungsgarantie oder einer Werkgarantie.

Die Baugarantie-Versicherung ist eine Anzahlungsgarantie bzw. eine Anzahlungsbürgschaft. Gerade bei grossen Projekten werden häufig Anzahlungen vom Auftraggeber benötigt. Die Baugarantieversicherung bürgt für diese Anzahlung, falls der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und die Anzahlung zurückgezahlt werden muss.

Die Ausführungsgarantie (oder Ausführungsbürgschaft) kommt zum Zug, wenn ein Auftragnehmer den Auftrag nicht vertragsgerecht ausführt. Bei dieser Form der Garantie- und Kautionsversicherung wird eine Entschädigung an den Auftraggeber entrichtet.

Die Werkgarantie ist eine Mängelgewährleistungsbürgschaft und wird von einem Bauherrn verlangt, um sicherzustellen, dass der Auftragnehmer versteckte Mängel behebt, die erst nach der Werkabnahme entstehen. Meist handelt es sich dabei um eine Bürgschaftssumme von 5 bis 10 Prozent der Bausumme, die zurückgehalten wird. Durch die Werkgarantie erhält der Auftragnehmer diesen Rückbehalt ausbezahlt und kann damit seine Liquidität besser steuern.

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