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BVG Pensionskasse als berufliche Vorsorge

Bei der BVG Pensionskasse geht es vor allem darum, im Alter und bei Invalidität den gewohnten Lebensstil beibehalten zu können, oder im Todesfall den Angehörigen zu ermöglichen, dies zu tun.
Dabei werden Leistungen erbracht, die über die AHV/IV/EO-Leistungen zur Existenzsicherung hinausgehen. Diese zweite Säule der Sozialversicherung in der Schweiz zählt zur beruflichen Vorsorge, die durch die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die beruflich Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt ist.

Die Reiseversicherung für Sicherheit unterwegs

BVG Pensionskasse

Bei der BVG Pensionskasse geht es vor allem darum, im Alter und bei Invalidität den gewohnten Lebensstil beibehalten zu können, oder im Todesfall den Angehörigen zu ermöglichen, dies zu tun.

Dabei werden Leistungen erbracht, die über die AHV/IV/EO-Leistungen zur Existenzsicherung hinausgehen. Diese zweite Säule der Sozialversicherung in der Schweiz zählt zur beruflichen Vorsorge, die durch die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die beruflich Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt ist.

 

Obligatorische und überobligatorische betriebliche Altersversorgung

Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, das länger als drei Monate dauert, müssen der BVG Pensionskasse beitreten, unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis befristet oder unbefristet ist, solange der Brutto-Jahreslohn 21.150 Franken übersteigt. Freiwillig beitreten können Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende, die ihre Beiträge für die berufliche Vorsorge bereits im Haupterwerb abführen.

Es ist jeder BVG-pflichtig, der als Arbeitnehmender arbeitet. Ab dem 18. Lebensjahr ist der Versicherungsnehmer gegen Tod und Invalidität abgesichert, ab dem 24. Lebensjahr beginnt dann das tatsächliche Alterssparen, jeweils am 1. Januar des Jahres nach Erreichen der Altersgrenze.
Die Beitragspflicht endet mit Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Unterschreitung des Mindestlohns, Inanspruchnahme der Ansprüche bei Invalidität oder im Alter oder aber mit dem Tod.

Bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge sind laut BVG Jahresbruttolöhne bis 84.600 Franken versichert. Es kann darüber hinaus eine überobligatorische berufliche Vorsorge abgeschlossen werden, falls der Jahreslohn 84.600 Franken übersteigt oder weitreichendere Leistungen, als die vom Gesetz vorgeschriebenen versichert werden sollen. Dies empfiehlt sich, damit sich später keine Versorgungslücken ergeben.

Der höchste Lohn, der dabei versichert werden kann, liegt bei 846.000 Franken pro Jahr.

 

Beiträge der BVG-Pensionskasse

Seit dem 01. Januar 1985 führte der Schweizer Gesetzgeber die Berufliche Vorsorge und damit die BVG-Pensionskasse ein. Damit Versicherungsnehmer rundum abgesichert sind, wurden die Leistungen der ersten und zweiten Säule miteinander koordiniert. Dabei wird ein vom Bundesrat definierter Betrag an die Pensionskasse Schweiz abgeführt, das ist der sogenannte „Koordinationsabzug“. Daher wird das massgebende Einkommen, also das Einkommen, das versichert werden muss, als „koordinierter“ Lohn bezeichnet. Und von diesem „koordinierten“ bzw. „versicherten“ Lohn werden die Beiträge für die BVG-Pensionskasse abgezogen. Dieser ergibt sich demnach aus dem Bruttojahreslohn minus dem Koordinationsabzug, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes 24.675 Franken beträgt. Dadurch ergibt sich ein maximaler koordinierter Lohn von 59.925 Franken und ein minimal koordinierter Lohn von 3.525 Franken.

Wie hoch der BVG-Abzug tatsächlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab, z.B. von der Versicherungsgesellschaft oder Pensionskasse, in die eingezahlt wird und natürlich von den individuellen Vorsorgeplänen. Dabei muss der Beitrag des Arbeitgebers allerdings mindestens gleich hoch sein, wie die Gesamtheit der Beiträge aller Arbeitnehmenden. Alle Beiträge werden dabei in ihrer Gesamtheit vom Arbeitgeber geleistet, der seinerseits den Beitragsanteil seines Arbeitnehmenden von dessen Lohn abzieht. Wie hoch dieser ist, ist reglementarisch festgelegt.

Offertanfrage Kollektivleben BVG

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