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maklermandat

Damit wir Sie betreuen dürfen, benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht respektive einen Auftrag.

Maklermandat

Der Makler erhält durch das Maklermandat (einfacher Auftrag) vom Kunden den Auftrag, die im Mandatsumfang festgelegten Versicherungsverträge zu betreuen. Dieses Mandat erhalten Sie zusammen mit der Offerte oder bei der Beratung.

Vermittlerinformation gemäss VAG 45

Mit dem neuen Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) fallen die Versicherungsvermittler unter Bundesaufsicht. Kernelement der neuen Regelung ist neben den verschärften Informationspflichten gegenüber den Versicherungsnehmern ein zentrales Register. Für ungebundene Versicherungsvermittler (Makler und Broker) ist der Registereintrag obligatorisch. Diese Informationen erhalten Sie auch zusammen mit der Offerte oder bei der Beratung.

Policen-Übersicht

Damit sämtliche Policen über uns betreut werden, können Sie die Policen-Übersicht zusammen mit dem Maklermandat einreichen. Wir sind dann für Ihre gesamten Policen zuständig und somit haben Sie für Ihre Versicherungsangelegenheiten nur einen Ansprechpartner. Wir haben die Möglichkeit, Policen von sämtlichen Schweizer Gesellschaften zu betreuen.

Wie wird unsere Arbeit entschädigt?

Makler erhalten von der beauftragten Versicherungsgesellschaft eine Courtage, welche jedoch keinen negativen Einfluss auf die Prämie hat.

Warum ist unser Maklermandat kostenlos?

Weil die Aufwände des Maklers im Laufe der Jahre durch die von den Versicherungs-Gesellschaften ausgerichteten Courtagen gedeckt werden.

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen?

Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich.

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