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Die Zahnversicherung zum Schutz Ihrer Zähne

Zahnversicherungen sind geeignet für die ganze Familie. Viele verschiedene Versicherungsvarianten mit individueller Deckung sind möglich. Zahnversicherungen schützen vor hohen Kosten bei Zahnbehandlungen.

Zahnbehandlungen durch den Zahnarzt zählen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht zu den ärztlichen Behandlungen. Die Kosten werden deshalb nicht von der Krankenkasse übernommen, mit Ausnahme eines Zahnunfalls. Diese Lücke kann ganz nach den individuellen Bedürfnissen mit einer Zahnversicherung geschlossen werden.

 

Zahnversicherungen in verschiedenen Varianten

Die Schweizer Krankenkassen bieten die unterschiedlichsten Varianten von Zahnversicherungen an, die je nach Versicherer anders heissen: Zahnpflegeversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Zahnbehandlungsversicherung sind gängige Begriffe. Wichtig ist beim Abschluss einer Zahnversicherung, genau zu prüfen, welche Leistungen eingeschlossen sind.

In eine Zahnversicherung können prophylaktische Zahnbehandlungen wie Dentalhygiene und Kontrolluntersuchungen durch den Zahnarzt eingeschlossen sein. Deutlich höhere Kosten als für diese regelmässigen Zahnarztbesuche entstehen aber bei krankheitsbedingten Zahnschäden oder bei Zahnkorrekturen (beispielsweise Zahnspangen). In eine Zahnversicherung eingeschlossen werden können deshalb auch kostenintensive Behandlungen, d. h. kieferchirurgische oder kieferorthopädische Eingriffe sowie zahnprothetische Arbeiten und konservierende Massnahmen.

Die Kostenbeiträge für Zahnbehandlungen können je nach Modell stark variieren. Üblich ist eine Deckung zwischen 50 und 80 Prozent der anfallenden Kosten einer Zahnbehandlung bis ca. 5000 Franken pro Kalenderjahr. Keinen Kostenbeitrag erhalten Sie von der Zahnversicherung bei Verbrauchsmaterialien für die täglich Zahnpflege, wie Zahnpasta, Zahnseide oder Zahnbürsten.

 

Von Rabatten bei der Zahnversicherung profitieren

Viele Versicherer bieten Rabatte bis zu 25 Prozent, wenn Sie eine Zahnversicherung für die gesamte Familie abschliessen. Prämienreduktionen von 0,5 bis 1 Prozent sind auch möglich bei halbjährlicher oder jährlicher Einzahlung der Prämien. Achtung: Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Sie in eine Zahnversicherung aufzunehmen. Einige Krankenkassen übernehmen Kosten von versicherten Leistungen zudem erst nach einer Wartefrist von 6 Monaten.

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