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Krankenkasse: Spitalversicherung (stationär)

Eine Spitalversicherung übernimmt Leistungen bei einem Spitalaufenthalt, die nicht in der Grundversicherung eingeschlossen sind. Spitalversicherungen können flexibel an Ihre Bedürfnisse angepasst werden.

Wenn die medizinische Behandlung mindestens eine Übernachtung des Patienten im Spital erfordert, spricht man von einer stationären Behandlung. In der Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind dabei nur die Tarife Ihres Wohnkantons für den Spitalaufenthalt, die Pflege und die Behandlung in einem Mehrbettzimmer (allgemeine Abteilung) enthalten. Mit einer Spitalversicherung können Sie diese Grundleistung ergänzen.

Leistungen der Spitalversicherung

Eine Spitalversicherung ist eine ideale Ergänzung zur obligatorischen Grundversicherung und kann ganz Ihren Bedürfnissen angepasst werden. So können Sie günstig eine freie Spitalwahl für die ganze Schweiz in die Spitalversicherung einschliessen. Wenn Sie noch mehr Komfort beim Spitalaufenthalt wünschen, bieten sich die Lösungen halbprivat (Aufenthalt im Doppelzimmer) oder privat (Aufenthalt im Einzelzimmer) an. Einige Krankenkassen offerieren auch sogenannte Spital-Taggeldversicherung. Bei einem Spitalaufenthalt erhalten Sie dann für jeden Tag Geld ausbezahlt, womit Sie zum Beispiel die Kosten für Kinderbetreuung, eine Haushaltshilfe oder Einkommensausfälle ausgleichen können.

Prämien sparen bei der Spitalversicherung

Ein Prämienvergleich bei den Krankenkassen lohnt sich auch für eine Spitalversicherung. Viele Krankenkassen bieten Prämienreduktionen von 10 Prozent oder mehr, wenn Sie die Spitalversicherung mit der Grundversicherung oder anderen Zusatzversicherungen kombinieren. Prämienreduktionen bis zu 70 Prozent sind gar möglich, wenn Sie in die Spitalversicherung eine Franchise einschliessen.

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